Slipknot ziehen Klage um slipknot.com vorerst zurück

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Slipknot haben ihre Klage gegen den Inhaber der Internet-Domain slipknot.com vorerst freiwillig zurückgezogen. Hintergrund ist ein formaler Streitpunkt: Nach Angaben der Gegenseite sei eine gerichtliche Frist zur ordnungsgemäßen Zustellung der Klage verpasst worden. Darüber berichtete unter anderem Domain Name Wire.

Bereits im Oktober hatte die Band den Domain-Inhaber wegen mutmaßlicher Markenverletzung und sogenanntem Cybersquatting verklagt. Anfang dieser Woche beantragten die Anwälte des Domain-Besitzers die Abweisung der Klage. Nur einen Tag später reagierte die Band mit einem Antrag auf freiwillige Klagerücknahme – allerdings ohne Präjudiz. Das bedeutet: Slipknot behalten sich ausdrücklich vor, ihre Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt erneut geltend zu machen.

Im Kern stützt sich der Rechtsstreit auf das US-amerikanische Gesetz zum Schutz vor Cybersquatting. Dieses erlaubt es Künstlern und Unternehmen, Domains zu übernehmen, die mit ihrer Marke identisch oder irreführend ähnlich sind – vorausgesetzt, es kann eine bösgläubige Nutzung nachgewiesen werden.

In der ursprünglichen Klageschrift warf die Band dem Domain-Inhaber vor, gezielt vom guten Ruf des Namens Slipknot zu profitieren. Auf der Website seien inoffizielles Merchandise sowie irreführende Links zu angeblichen Konzerttickets und VIP-Paketen platziert worden, um Einnahmen zu generieren. Besucher könnten dabei fälschlich annehmen, es handele sich um eine offizielle Seite der Band.

Zusätzlich wiesen die Anwälte darauf hin, dass der tatsächliche Domain-Registrant nicht eindeutig identifizierbar sei. In WHOIS- und ICANN-Datensätzen werde lediglich ein Postfach auf den Cayman Islands genannt. Als technische und administrative Kontaktorganisation tauche der Name „Slipknot Online Services, Ltd“ auf – eine Firma, die nach Recherchen in keinem US-Bundesstaat registriert ist.

Ob Slipknot den Rechtsstreit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, bleibt offen. Die freiwillige Rücknahme beendet das Verfahren vorerst, stellt jedoch keinen inhaltlichen Verzicht auf mögliche Ansprüche dar.

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Corey Taylor, Slipknot – Festhalle Frankfurt 2025 – Credit Heiko Boncourt
Marc Blessing paranoyd

Marc Blessing

Marc ist Webmaster, Chefredakteur und Fotograf des Paranoyd Magazins. Als Spezialist für News, Hausfotograf des LKA Longhorns und IMAGO-Contributor verbindet er tiefgreifende Rock-Expertise mit technischem Know-how. Marc liefert authentische Konzertberichte, professionellen Content sowie pointierte Kolumnen und bildet von Beginn an das journalistische und technische Fundament vom Paranoyd-Magazin.

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